Bundesinnenminister verbietet kurdischen Verlag und Musikproduktionsfirma, während türkischer Wehrminister in Deutschland erwartet wird
Von Nick Brauns
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag ein kurdisches Verlagshaus und eine Musikproduktionsfirma verboten. Mehrere Stunden lang wurden Objekte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durchsucht, darunter die Räume der Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH sowie der MIR Multimedia GmbH in Neuss. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu, beide Firmen seien Teilorganisationen der seit 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Geschäftsräume waren bereits am 8. März 2018 von der Polizei durchsucht worden. Damals hatten die Beamten Lastwagenladungen mit Büchern und Tonträgern sowie die Studioeinrichtung der Musikproduktionsfirma beschlagnahmt. Nach der damaligen Razzia habe sich der Verdacht bestätigt, dass die Verlagsbetriebe »allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dienen«, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit. Unter dem »Tarnmantel« der Verlage kämen »sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute«. Damit würden deren Aktionsmöglichkeiten in Deutschland und Europa »nachhaltig gestärkt« und das PKK-Verbot systematisch ausgehöhlt, behauptete das Ministerium.
In junge Welt vom 13.2.19 weiterlesen